Falls Du oder Dein Kind länger ausfallen sollten, gib es die Möglichkeit, den dauerhaften Vertrag bis zu 12 Monate ruhen zu lassen und erst wieder die monatliche Gebühr zu zahlen, wenn Du bzw.
Dein Kind wieder am Kurs teilnehmt. Hierfür benötigen wir eine ärztliche Bescheinigung, ein Attest.
Wichtig ist, dass Du Dich schnell mit uns in Verbindung setzt, damit wir die Vertragsruhe buchhaltungstechnisch in die Wege leiten können.